Sommerzeit ist Urlaubszeit.
Wer unbeschwert in den Urlaub fliegen möchte, sollte unbedingt folgende Tipps beachten:
Seit November 2006 dürfen Flüssigkeiten bei Flugreisen nur noch in geringen Mengen im Handgepäck mitgenommen werden:
- Im Handgepäck sind nur noch Behältnisse mit maximal 100 ml Flüssigkeit erlaubt. Neben Wasser, Getränken, Sirup und Suppen zählen auch flüssige Stoffe wie Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotionen, Öle und Cremes sowie Zahnpasta dazu.
- Alle Behältnisse müssen in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter passen. Das Verschließen einfacher Plastikbeutel mit Hilfsmitteln (etwa Gummiband oder Klippverschluß) ist nicht gestattet.
Pro Fluggast ist nur ein Beutel zulässig.
- Fluggäste müssen die Flüssigkeiten aus dem Handgepäck nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle übergeben.
- Laptops und vergleichbare elektrisch betriebene Gegenstände müssen vor der Röntgenkontrolle ausgepackt werden, sie werden getrennt durchleuchtet.
- Babynahrung, Medikamente oder Diabetiker-Säfte dürfen weiterhin mit an Bord genommen werden. Allerdings muss die Notwendigkeit dieser Produkte auf Verlangen glaubhaft gemacht werden, etwa mittels eines ärztlichen Attests.
- Hinter den Kontrollstellen an EU-Flughäfen oder an Bord von Maschinen europäischer Airlines dürfen nach wie vor Flüssigkeiten wie Getränke oder Parfüms gekauft werden.
Wer sich an diese Bestimmungen hält, erspart sich an den Flughäfen viel Ärger.
Sie wünschen weitere Informationen oder sind sich unsicher was Sie ins Handgepäck mitnehmen dürfen?
Weitere Informationen bekommen sie unter: 030-44 72 72 62, 01577-709 31 03 oder info@bb-concierge.de
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